Neues Veranstaltungsgesetz kann nur erster Schritt sein

Mit der Änderung des Veranstaltungsgesetztes gehen wir einen ersten Schritt. Aber Rot-Blau täuscht Vereinen damit vor, etwas für sie zu tun, resümiert Landesgeschäftsführer Christoph Wolf. Probleme durch die vielen Anzeigen löst es nicht.

„Das neue Veranstaltungsgesetz ist ein erster Schritt, den wir unterstützen. Aber es bleibt auch eine Rauchgranate“, sagt Landesgeschäftsführer Christoph Wolf zum groß angepriesenen, neuen Veranstaltungsgesetz von Rot-Blau. Denn bei genauerer Betrachtung verpuffe die Wirkung, das Grundproblem der leidgeplagten Vereine werde nicht gelöst. Die Inhalte der vielen Anzeigen und die Gründe von Absagen von Veranstaltungen zielen auf das Steuerrecht, die Gewerbeordnung und das Sozialversicherungsrecht ab.

Die Volkspartei Burgenland startete zur Rettung der Vereine erst gestern eine Resolution für Vereinsvorstände und Gemeinden, um damit mehr Druck auf die Bundesregierung auszuüben. „Es muss bundesgesetzliche Änderungen geben. Das Vereinsleben ist ein unverzichtbarer Teil des Gesellschaftslebens, wir fordern die Bundesregierung daher auf, fernab von parteipolitischen Beweggründen zu handeln und eine gemeinsame, sachorientierte und schnelle Lösung zu finden“ resümiert Wolf.

„Mit der Änderung des Veranstaltungsgesetztes täuscht Rot-Blau Vereinen nur vor, etwas für sie zu tun. Viel mehr steckt nicht dahinter“, resümiert Wolf. Im Gegenteil: „Durch die neue gesetzliche Lage wächst die Verantwortung für unsere Bürgermeister, die nun noch mehr als zuvor Behörde und Entscheidungsträger bei der Genehmigung von Veranstaltungen sein müssen. Rot-Blau schleicht sich damit wieder einmal aus der Verantwortung“, schließt Wolf.

Alle Unterlagen und unsere Forderungen unter www.oevp-burgenland.at/index.php/rettet-das-vereinsfest.html