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Landes-Schulgemeinschaftsausschuss – auf ein Neues…

JVP

PK LSGA Pinter Ofner WolfDie Forderung eines Landeschulgemeinschaftssauschusses (L-SGA) ist eine wichtige Initiative, um ein klares Zeichen für mehr Mitbestimmung von Schülern zu setzen. In jeder höheren Schule gibt es einen Schulgemeinschaftsausschuss (SGA), in dem Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter über ihre Anliegen und die Probleme in der Schule beraten und entscheiden. Außerdem sieht das Regierungsübereinkommen für diese Legislaturperiode vor, dass die Schulpartnerschaft gestärkt und die Mitbestimmung auf allen Ebenen ausgebaut werden soll.

Schulpolitische Entscheidungen auf Landesebene sollen in Zukunft von einem paritätisch besetzten Gremium getroffen werden (jeweils gleiche Anzahl an Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter). Den Vorsitz hat der Landesschulratspräsident. Der Kompetenzbereich des Landesschulgemeinschaftsausschusses erstreckt sich über Entscheidungen bezüglich Schulversuchen, einem Vetorecht bei der Bestellung von Direktoren und Direktorinnen, Empfehlung über schulautonome Tage, Erstellung regionaler Bildungspläne und „Kontrolle“ von Verhaltensvereinbarungen der Schulpartner vor Ort (Überprüfung und Empfehlung). Mitglieder mit beratender Kompetenz können je nach Bedarf, allerdings ohne begrenzte Anzahl zu Sitzungen hinzugezogen werden.

Durch dieses schlanke, flexible Gremium wird die Entscheidungsfindung im Landesschulrat enorm beschleunigt und auf eine demokratische Basis gestellt.

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