Die bedarfsorientierte Mindestsicherung darf keine Hänge sein. Das vieldiskutierte Gutachten des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Wien bestärkt den Einsatz der Volkspartei Burgenland für eine notwendige Deckelung der Mindestsicherung.
“Die Mindestsicherung ist eine Überbrückungsmaßnahme und soll Anreize schaffen, damit Menschen rasch in Beschäftigung zurückfinden und ihre Selbsterhaltungsfähigkeit wiedererlangen können”, sagt ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf. Die gelebte Realität aber zeige oft ein anderes Bild. Die Differenz zwischen dem erarbeiteten Einkommen und
der maximalen Mindestsicherung ist in vielen Fällen nur sehr gering.
Nach der Veröffentlichung des vieldiskutierten Gutachtens vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Wien sieht Christoph Wolf den von der Volkspartei Burgenland geforderten Weg bestätigt. “Laut Gutachten ist eine, wie von uns bereits geforderte Deckelung der Mindestsicherung grundsätzlich zulässig, sofern der Höchstbetrag das Mindestniveau sichert. Damit liegt der Sozialminister mit seinen Behauptungen und Aussagen zur Deckelung der letzten Wochen weit daneben“, resümiert Wolf und rät diesem, verantwortungsvolle Sozialpolitik statt Realitätsverweigerung zu betreiben und die Ergebnisse des Gutachtens zur Kenntnis zu nehmen. „Der Magnet Mindestsicherung muss schleunigst neutralisiert, Arbeitsanreize und Sanktionsmöglichkeiten forciert und eine Deckelung eingeführt werden!“, fordert Wolf.